Verkaufs- und Liefer- bzw. Geschäftsbedingungen der Firma
HST AUTOMOTIVE GmbH
1. Allgemeines
im Folgenden wird HST Automotive GmbH als Lieferant bzw. „wir“ und der jeweilige Vertragspartner als „Kunde“ bezeichnet. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Lieferanten und Kunden getätigten Geschäfte, und zwar auch für solche, bei denen die Bestellungen telefonisch oder sonst ohne Schriftlichkeit oder Verwendung eines Formulars getätigt werden. Die Kunden anerkennen diese Geschäftbedingungen durch Auftragserteilung oder Entgegennahme der Auftragbestätigung auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen diesen Vertragsteilen, sowie nochmals durch die Entgegennahme der Lieferung als für sie verbindlich. Ein nur formularmäßiger Widerspruch des Kunden – insbesondere in seinen Geschäftsbedingungen – ist ausdrücklich unbeachtlich. Allen entgegenstehenden und unseren Geschäftsbedingungen widersprechenden Bedingungen unserer Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Nebenabreden und Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
In „Allgemeinen Liefer- und Geschäftbedingungen“ unserer Kunden ausgesprochene Zessionsverbote und alle sonstigen, die Zession von Forderungen betreffenden Vertragsbedingungen gelten als nicht geschrieben.
2. Angebot
Unsere Angebote sind stehts freibleibend bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. zu Ihrer Bestellung. Wir sind berechtigt längstens 8 Tage nach Eingang des Auftrages bei uns, denselben ohne Angabe von Gründen schriftlich abzulehnen. Der Inhalt unserer Vertragsbestätigung, sollte dieser von der Bestellung abweichen, gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Woche nach Empfang schriftlich widersprochen hat. Alle Angaben in unseren Katalogen, Preislisten, Zeichnungen etc. sowie Gewichts- und Maßangaben sind sorgfältig erstellt. Irrtum Konstruktions- bzw. Maßänderungen vorbehalten.
3. Lieferung
Von uns abgegebene Lieferfristen sind unverbindlich. Im Falle jeder Lieferverzögerung ist der Kunde verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Die Lieferfristen verlängern sich insbesondere auch bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, gleichgültig ob diese bei uns im Betrieb oder bei unseren Unterlieferanten eintreten, z.B.: Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Störungen der Transporte, höhere Gewalt etc. Schaden- Ersatzansprüche aufgrund von verspäteten Lieferungen können nicht geltend gemacht werden. Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten. Von Kunden erwünschte, über das Handelsübliche hinausgehende Sonderverpackungen berechnen wir nach den Selbstkosten.
4. Berechnung / Preisgestaltung
Die entgültige Berechnung erfolgt aufgrund der am Tage der Lieferung gültigen bzw. vereinbarten Rabatte. Die Kalkulationen des Angebotes gelten nur bei Bestellung der gesamten angebotenen Ware bzw. Menge. Die von uns angegebenen Preise verstehen sich ab Lager, wenn für einzelne Spezialprodukte nicht anders vereinbart wird, ohne Montage, einschließlich Verpackung, jedoch exklusive Mehrwertsteuer. Bei Lieferung gegen Fremdwährungen sind wir in jedem Fall berechtigt, zum Fälligkeitstag ein Wahlrecht derart auszuüben, daß wir die Forderung nach unserer Wahl in Euro € oder in der ursprünglich zugrunde gelegten Fremdwährung begehren.
5. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tage netto Kassa zu bezahlen, sollte auf der Rechnung nichts anderes vermerkt sein. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in der Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der österr. Nationalbank, mindestens jedoch 12% p.a. zu verrechnen.
Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf bereits entstandene Kosten (Mahnungen, Evidenzhaltung, Inkasso etc.), sodann auf bereits abgelaufene Zinsen und zuletzt auf das offene Kapital, und zwar auf die jeweils älteste Fälligkeit, angerechnet. Wir sind nicht verpflichtet Wechsel oder Schecks entgegenzunehmen. Falls wir jedoch derartige Papiere annehmen, so geschieht dies nur zahlungshalber und nur gegen Vergütung der anfallenden Diskont- und Inkassospesen durch unseren Kunden. Dies wird von uns auch nicht als Barzahlung angesehen, weshalb Kassaskonto nicht gewährt werden kann. Eine Verschiebung der ursprünglich vereinbarten Fälligkeiten erfolgt mit der Übernahme der Papiere durch uns nicht. Wir sind jederzeit berechtigt, gegen Rückgabe dieser Papiere den noch ausstehenden Betrag zu verlangen. Vor völliger Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen, sonstiger Spesen und Kosten sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so können wir noch ausständige Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen. Bei Verzug mit einer fälligen Zahlung werden sämtliche andere noch nicht fällige Forderungen sofort fällig. Z.B.: auch eventuell laufende Wechsel. Der Kunde darf weder Zahlungen zurückhalten noch mit eigenen Gegenansprüchen kompensieren.
6. Annahmeverzug
Wird Ware nicht angenommen, sind wir berechtigt, diese gegen Kostenersatz einzulagern. Der Kaufpreis ist nach Ablauf der Abholungsfrist zur Zahlung fällig.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bis einschließlich aller Nebengebühren (Zinsen, Kosten etc.) unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die dem Lieferanten aus anderen Lieferungen gegen den Kunden noch zustehen. Der Kunde darf die in unserem Eigentum stehende Ware nur in ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußern und nur unter Aufrechterhaltung unseres Eigentumsvorbehalts auch gegenüber seinen Kunden. Andere Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Sicherungsübereinigungen oder Verpfändungen sind ausgeschlossen und machen den Kunden schadensersatzpflichtig.
Der Kunde tritt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware schon jetzt an uns ab und verpflichtet sich, uns auf Verlangen die Namen der Schuldner sowie die Beträge derer Forderungen gegen diese mitzuteilen und den Schuldnern die erfolgte Abtretung anzuzeigen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt des Lieferanten ergebenden Verpflichtungen nicht oder nicht rechzeitig nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen ein gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet, so werden sämtliche dem Lieferanten gegen den Kunden zustehende Forderungen zur Zahlung fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Wird die gesamte Restschuld nicht sofort gezahlt, so ist der Lieferant berechtigt, die sofortige Herausgabe seiner Ware unter Ausschluss jeglichen Zurückhaltungsrechtes zu verlangen. Alle durch die Wiederinbesitznahme der Ware entstehenden Kosten trägt der Kunde.
Der Lieferant ist berechtigt, unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Kunden, die wieder in Besitz genommene Ware anderwärtig bestmöglich zu verwerten. Der Erlös nach Abzug der Kosten einschließlich der Verwertungs- kosten wird dem Kunden auf seine Gesamtschuld gutgebracht, ein eventueller Übererlös wird ihm ausgezahlt. Werden die Waren von dritter Seite gepfändet, so ist der Kunde verpflichtet, dem Vollstreckungsbeamten von unserem Eigentumsvorbehalt Kenntnis zu geben, und uns durch Einschreibbrief von der Pfändung zu benachrichtigen. Etwaige Kosten für die Intervention trägt der Kunde. Rückbehaltungsrecht und Aufrechnungen sind ausgeschlossen. Die Zurücknahme der Ware gilt für dich allein nicht als Rücktritt vom Vertrag, sondern ist hiefür noch eine gesonderte Erklärung erforderlich.
8. Reklamationen und Gewährleistungen
Mängelrügen aller Art können nur innerhalb 8 Tagen vom Lieferdatum, Mängelrügen über Fabrikations- oder Materialfehler nur innerhalb von 1.Monat berücksichtigt werden. Die beanstandeten Artikel sind uns kostenfrei zur Prüfung einzusenden. Wenn die Prüfung Fabrikations- oder Materialfehler feststellt, wird nach unserem Ermessen Ersatz geleistet oder Gutschrift erteilt. Bei vom Käufer zu Recht erhobenen Ansprüchen von Vertragsaufhebung oder Preisminderung sind wir berechtigt, binnen 14 Tagen die mangelhafte Sache gegen eine mangelfreie auszutauschen bzw. im letzteren Fall auch binnen der gleichen Frist eine Verbesserung zu erwirken oder das Fehlende nachzutragen.
Darüber hinausgehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für Artikel die ohne unsere schriftliche Bestätigung verändert oder bearbeitet werden, übernehmen wir keine Ersatzpflicht. Für rückgesandte Waren werden 10% Bearbeitungsgebühr verrechnet, gleichgültig ob die Reklamation von uns anerkannt wird oder nicht. Eine Rücknahme von Sonderangeboten, Sonderkonstruktionen und nicht serienmäßigen Teilen durch uns ist nicht möglich.
Die Waren können nur in einwandfreiem Zustand, originalverpackt zurückgenommen werden. Defekte bzw. in Gebrauch gewesene Waren sind vom Umtausch und von der Retournahme generell ausgeschlossen. Sonderanfertigungen sind vom Umtausch und von der Rücknahme ebenfalls ausgeschlossen. Die Rücknahmefrist beträgt maximal 2 Wochen nach Warenerhalt. Muster werden nur innerhalb der vereinbarten Frist zurückgenommen. Wird diese überschritten, erfolgt eine automatische Verrechnung. Geben Sie bitte auf dem Retourschein die Rechnungsnummer und Grund der Retoursendung bekannt. Für unverschuldete Retoursendungen unsererseits werden von den Gutschriften 10% Manipulationsgebühr abgezogen.
9. Rücktrittsrecht des Kunden
Der Kunde kann lediglich, wenn er Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Woche ab Ausfolgung der Geschäftsbedingungen zurücktreten. Dies gilt jedoch nicht, wenn er die geschäftliche Verbindung selbst angebahnt hat oder dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen vorangegangen sind. Jeglicher sonstiger Rücktritt ist nur unter besonderen Bedingungen und mit schriftlicher Zustimmung des Lieferanten möglich.
10. Schriftstücke (Fakturen, Ablehnung des Auftrages etc.)
die dem Kunden an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift übersandt werden, gelten in jedem Falle diesem als zugegangen, es sei denn, der Kunde hat uns eine Änderung schriftlich bekanntgegeben.
11. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind jedenfalls unverbindlich, es sei denn das Gegenteil wird von uns ausdrücklich schriftlich erklärt. Für die Erstellung von Kostenvoranschlägen hat der Kunde das vereinbarte, jedenfalls aber ein angemessenes Entgelt zu bezahlen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich durch eine schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen.
12. Inkasso
Unsere Mitarbeiter sind nicht inkassoberechtigt. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung für den Kunden an uns können daher nur auf unsere bekanntgegebenen Bankkonten oder das im Handelsregister eingetragene Organe unserer Gesellschaft geleistet werden, es sei denn, daß sich der Inkassant durch schriftliche Vollmacht der Geschäftsleitung auszuweisen vermag. Barzahlungen sind in unserem Geschäftsräumen möglich und nur durch Ausfolgung einer Quittung.
13. Gesetzesrecht
Soweit nicht durch diese Zahlungs- und Lieferbedingungen gesonderte Vereinbarungen getroffen sind, gelten die Vorschriften des ABGB und des HGB. Sollten diese Zahlungs- und Lieferbedingungen in einzelnen Punkten den gesetzlichen Vorschriften widersprechen, gelten die übrigen Vereinbarungen als fortwirkend.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck ermöglicht.
14. Mündliche Absprachen
Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Ergänzungen müssen schriftlich erfolgen und von uns bestätigt werden.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Als Erfüllungsort gilt ausschließlich Linz als vereinbart. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis das örtliche und sachlich zuständige Gericht in Linz vereinbart.
Es gilt ausnahmslos österreichisches Recht als vereinbart.